Abschlüsse
Die Schülerin oder der Schüler wählt zusammen mit ihren / seinen Erziehungsberechtigten bis zum 1. Februar nach einer qualifizierten Beratung durch die Lehrkraft eine der genannten Optionen aus.
- Werkrealschulabschluss in Klasse 10 (Mittlerer Bildungsabschluss);
- Hauptschulabschluss in Klasse 9;
- Hauptschulabschluss in Klasse 10;
Schülerinnen und Schüler, die die Option Werkrealschulabschluss wählen, werden von Klasse 9 in die Klasse 10 versetzt. Mit der Versetzung ist automatisch ein dem Hauptschulabschluss gleichwertiger Bildungsstand erreicht.
Die Teilnahme an Klasse 10 der Werkrealschule setzt die Teilnahme am Englischunterricht voraus.
Für Schülerinnen und Schüler, die die Option "Hauptschulabschluss in Klasse 10" wählen, wird die Versetzung von Klasse 9 in die Klasse 10 nicht ausgesprochen. Sie erhalten am Ende von Klasse 9 eine schriftliche Dokumentation ihres Leistungsstandes.